WODAN CONSULTING AG
Wir nehmen es gerne persönlich

 

 

BUCHHALTUNG


Situationsbeschreibung:

Die Pflicht zur Buchführung ist im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt und reguliert. Abhängig von Ihrer Unternehmensgröße und Gesellschaftsform werden unterschiedliche Anforderungen an die Führung der Bücher gestellt. Die Buchhaltung muss in Ihrem Unternehmen so geführt werden, dass sie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) entspricht.


Die Buchführung liefert nicht nur die erforderlichen Daten und Auswertungen für externe Adressaten (Finanzamt, Banken, Kapitalgeber, Gläubiger), sondern sie ist auch die Basis für ein funktionsfähiges Reporting und Controlling.


Durch ein Outsourcing dieses Aufgabenbereichs erreichen Sie eine wesentliche Entlastung von den notwendigen Buchhaltungs-, Verwaltungs- und Abrechnungsaufgaben und schaffen so Freiräume für Ihr eigentliches Kerngeschäft.



Ihre grundlegenden Fragestellungen:

  • Welche speziellen Buchführungspflichten treffen auf mein Unternehmen zu?
  • Ist es kostengünstiger, eine Buchhaltungsfachkraft einzustellen oder die Buchführung an einen externen Dienstleister zu vergeben?
  • Welche Anforderungen werden von meinen externen Adressaten an das Reporting gestellt und welche Daten kann die Buchführung hierfür liefern?
  • Welche monatlichen Auswertungen für das interne Reporting und Controlling brauche ich? 

 

 Unsere Leistungen:

  • Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle nach den Bestimmungen des § 6 Steuerberatungsgesetz  (*)
  • Übernahme der Buchungsdaten aus Vorsystemen 
  • Erstellung von Zahlungsvorschlagslisten und Vorbereitung von Zahlläufen (z. B. SEPA-Datei)
  • Durchführung von Mahnläufen, auf Wunsch mit postalischem Versand
  • Vorbereitung der Umsatzsteuervoranmeldungen (*)
  • Aufbereitung der Buchhaltungsdaten und Erstellung von Monatsauswertungen (betriebswirtschaftliche Auswertungen, gemeinsam definierte Kennzahlen, Soll-Ist-Vergleich zur zeitnahen Identifizierung von Planabweichungen)
  • Analyse der Daten, Hinweis auf Auffälligkeiten und gemeinsame Besprechung 
  • Vorbereitung des Jahresabschlusses in Abstimmung mit dem Steuerberater (*)             

 

(*) Es werden nur Dienstleistungen gemäß § 6 Nr. 3 und Nr. 4 Steuerberatungsgesetz erbracht;
     es findet keine Steuer- und/oder Rechtsberatung statt.

 
 
 
 
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